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Neue Corona Regeln Gottesdienst

Aktualisiert: 2. Apr. 2022

Liebe Gottesdienstbesucher,

ab dem 24.11.2021 gilt auch im Gottesdienst die 3G-Regelung.

Am Gottesdienst teilnehmen können alle symptomfreien Personen (z. B. ohne Erkältungsanzeichen),

- die vollständig geimpft (Nachweis + gültiger Lichtbildausweis)

- die genesen sind (Nachweis + gültiger Lichtbildausweis)

- mit einem schriftlichen negativen Testergebnis (Schnelltest durch geschultes Personal und nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test, nicht älter als 24 Stunden – kein Selbsttest!)

Ausnahmen:

  • Für Minderjährige besteht zusätzlich die Möglichkeit, vor Ort vor Betreten des Gottesdienstraumes einen PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) unter Aufsicht durchzuführen.

  • Die o.g. Voraussetzungen gelten nicht für Kinder bis drei Monate nach Vollendung ihres zwölften Lebensjahres.

  • Die o.g. Nachweise müssen von allen Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gleichzeitig mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis, der auf die getestete, genesene oder geimpfte Person ausgestellt ist, vorgelegt werden.

Gerne können Sie sich auf der Seite der Landeskirche informieren. https://www.evkirchepfalz.de/

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