Kirchenwahlen 2026 am 29.11.2026 - am 1. Advent
Kirche lebt vom MITmachen. Darum zählen wir auf Sie!
Es zählt …
Jede Stimme.
Jede Wählerin und jeder Wähler.
Jede Kandidatin und jeder Kandidat.
Sie möchten kandidieren?
Bis zum 4. Oktober 2026 können Sie Wahlvorschläge einreichen.
Diese können Sie im Pfarrbüro, Richinesstr.30, in Ruchheim sowie bei allen Mitgliedern des Wahlausschusses, dem Presbyterium oder unserem Pfarrer abgeben.Dazu verwenden Sie bitte das unten anhängende Formular „Wahlvorschlag für das Presbyterium“.
Formulare in Papierform liegen in der Kirche bereit.
Bei Interesse oder etwaigen Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Pfarrer, Presbyterinnen und Presbyter oder direkt an das Prot. Pfarrbüro.
Auskunft aus der Wählerinnen-/Wählerliste und Widerspruchsrecht
Alle Mitglieder der Prot. Kirchengemeinde Ruchheimhaben in der Zeit vom 22.09.2026 bis 01.10.2026 (§ 15 Abs. 1 WO) die Möglichkeit, Auskunft über den Inhalt der Wählerinnen-/Wählerliste zu erhalten, sofern zuvor Zweifel an deren Richtigkeit oder Vollständigkeit glaubhaft gemacht werden. Innerhalb dieser Frist kann beim Wahlausschuss der Prot. Kirchengemeinde Ruchheim Widerspruch erhoben werden.Die Auskunft erhalten Sie im Pfarrbüro zu den gewohnten Öffnungszeiten Nach Ablauf der Auskunftsfrist wird die Wählerinnen-/Wählerliste unter Feststellung der erhobenen Widersprüche geschlossen.




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